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Studiengebühren & Finanzierung
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Studiengebühren

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Unsere Studiengebühren in der Übersicht

Um den Studierenden ein erstklassiges Medizinstudium zu ermöglichen, werden Studiengebühren erhoben. Sie ermöglichen die Nutzung einer hochmodernen und stetig wachsenden Campus-Infrastruktur im Rahmen eines englischsprachigen Medizinstudiengangs, der von hochqualifizierten Lehrkräften durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten die Studierenden eine ganzheitliche medizinische Ausbildung.

Bewerber aus EU-Ländern

(einschließlich EWR-Ländern, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt)

1. bis 6. Studienjahr

am Campus in Hamburg und in den UMFST-UMCH-Lehrkrankenhäusern

Pro Semester14,900 €

14,900 €


Bewerber aus allen übrigen Ländern

1. bis 6. Studienjahr

am Campus in Hamburg und in den UMFST-UMCH-Lehrkrankenhäusern

Pro Semester17,400 €

17,400 €


Einmalige Gebühren

Bewerbungsgebühr

Pro Semester595 €

595 €

Immatrikulationsgebühr

Pro Semester4,500 €

4,500 €

Informationen zu den Studiengebühren

  • Die Studiengebühren für das erste Studienjahr und die einmalig zu entrichtende Immatrikulationsgebühr sind gleichzeitig mit Vertragsabschluss fällig.
  • Die Studiengebühren sind für jedes weitere Semester wie folgt im Voraus fällig:
    • für das Wintersemester am: 15.06. des jeweiligen Jahres, in dem das Wintersemester beginnt;
    • für das Sommersemester am: 15.12. des Sommersemesters unmittelbar vorangehenden Jahres.
  • Für die Bewerbung wird eine Gebühr erhoben. Die Bewerbungsgebühr für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren – Beratung, Unterstützung, Organisation – ist einmalig zu entrichten.
  • Es besteht die Möglichkeit, ab dem 3. Studienjahr den Rest des Studiums am Campus der UMFST in Neumarkt a. M. zu absolvieren. Bei dieser Variante betragen die Studiengebühren für das 3. bis 6. Studienjahr 3.000 €. Für den ersten Studienjahr gelten die genannten Konditionen für Bewerber aus EU-Ländern, EWR-Ländern, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz beziehungsweise Bewerbern aus übrigen Ländern.

EU-Länder

+ (EWR-Länder, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat)

Nicht-EU-Länder

Möglichkeiten zur Aufnahme eines Studienkredits

Studienfinanzierung

Studienfinanzierungsmodell des KompetenzCenters Heilberufe der Hamburger Sparkasse AG (Haspa)

Die Haspa hat für die Studierenden am UMCH ein Studienfinanzierungsmodell entwickelt, das Ihnen den Weg in eine erfolgreiche Zukunft als Ärztin oder Arzt ebnet.

Das Kompetenz-Center Heilberufe der Haspa bietet den Studierenden des UMCH die Möglichkeit, einen Studienkredit für einen Teil der anfallenden Studiengebühren aufzunehmen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 €. Dieser muss erst nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Die Auszahlungen passieren nach den Zeitpunkten, zu denen die Studiengebühren fällig werden. Während der Studienzeit fallen lediglich Zinsen auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag an.

Individuell und flexibel

Der Studienkredit wird an die jeweiligen Bedürfnisse der Studierenden angepasst und ist in drei Phasen gegliedert:

1.

Auszahlungsphase für die insgesamt sechs Studienjahre.

2.

Optionale Ruhephase (nur Zinszahlung) von max. einem Jahr

3.

Rückzahlungsphase von max. sieben Jahren

In den Studienkredit wird ein zweiter Kreditnehmer (bspw. ein Elternteil) mit Einkommen und Wohnsitz in Deutschland aufgenommen, auf dessen Bonität die Kreditentscheidung abgestellt wird.


Haben Sie Fragen?

Das Kompetenz-Center Heilberufe der Haspa berät Angestellte, Selbstständige, Studierende und Auszubildende in Heilberufen nicht nur zu Finanzen, sondern auch darüber hinaus in weiteren Bereichen wie Versicherungen und Altersvorsorge. Wenn Sie weitere Informationen zu den UMCH-Studienkredit erhalten, wenden Sie sich gerne an:

Tel: +49 (0) 40-3578 93532

E-Mail: Vivien.boettger@haspa.de