STUDIENGEBÜHREN

Investieren Sie sinnvoll in Ihre Zukunft.

Unsere Studiengebühren in der Übersicht

Um den Studierenden ein erstklassiges Medizinstudium zu ermöglichen, werden Studiengebühren erhoben. Sie ermöglichen die Nutzung einer hochmodernen und stetig wachsenden Campus-Infrastruktur im Rahmen eines englischsprachigen Medizinstudiengangs, der von hochqualifizierten Lehrkräften durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten die Studierenden eine ganzheitliche medizinische Ausbildung.

■ EU-Länder (+ EWR + Vereinigtes Königreich + Schweiz)
■ Alle übrigen Länder

Bewerber aus EU-Ländern
einschließlich EWR-Ländern, dem Vereinigten Königreich,
der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt

1. bis 6. Studienjahr
am Campus in Hamburg und in den UMFST-UMCH-Lehrkrankenhäusern

Pro Semester

14.900 €

Bewerber aus allen übrigen Ländern

1. bis 6. Studienjahr
am Campus in Hamburg und in den UMFST-UMCH-Lehrkrankenhäusern

Pro Semester

17.400 €

Einmalige Gebühren

Bewerbungsgebühr

Einmalig

595 €

Immatrikulationsgebühr

Einmalig

4500 €

Stand: Oktober 2023

 EU-Länder (+ EWR-Länder + Vereinigtes Königreich + Schweiz +
Andorra + Monaco + San Marino + Vatikanstadt)
 Nicht-EU-Länder

Informationen zu den Studiengebühren

  • Das Studium dauert insgesamt 6 Jahre (12 Semester). Die Studiengebühren für das erste Studienjahr und die einmalig zu entrichtende Immatrikulationsgebühr sind gleichzeitig mit Vertragsschluss fällig.
  • Die Studiengebühren sind für jedes weitere Semester wie folgt im Voraus fällig:
    – für das Wintersemester: am 15.06. des jeweiligen Jahres, in dem das Wintersemester beginnt;
    – für das Sommersemester: am 15.12. des dem Sommersemester unmittelbar vorangehenden Jahres.
  • Die Gebühren in Höhe von 14.900 € pro Semester gelten ausschließlich für Bewerber, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftstraumes (EWR), des Vereinigten Königreiches oder der Schweiz sind. Zusätzlich gelten sie für Angehörige von Drittstatten, die ihren festen Wohnsitz in einem der vorgenannten Staaten haben und darin über eine unbeschränkte Aufenthaltsbefugnis verfügen sowie ihren zum Studium befähigenden Schulabschluss in einem dieser Staaten erworben haben.
  • Die einmaligen Gebühren (Bewerbungsgebühr und Immatrikulationsgebühr) gelten für alle Bewerber.
  • Es besteht die Möglichkeit, ab dem 3. Studienjahr den Rest des Studiums am Campus der UMFST in Neumarkt a. M. zu absolvieren. Bei dieser Variante betragen die Studiengebühren für den Zeitraum ab dem 3. Studienjahr 3.000 € pro Semester. Für die ersten beiden Studienjahre gelten die oben genannten Konditionen für Bewerber aus EU-Ländern, EWR-Ländern, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz beziehungsweise Bewerbern aus allen übrigen Ländern.

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